Klarstellen Nachrücker VG 10 (Fehler im Buch beseitigen)
Begründung
Klarstellen Nachrücker VG 10 (Fehler im Buch beseitigen)
Text alt
7.2.4d Nachrücker
1) Wird die zugelassene Anzahl der Qualifizierten aus den Sportkreisen bei der DM
nicht erreicht, können hierfür ausschließlich Fahrer/innen, die an einer
Sportkreismeisterschaft der entsprechenden Klasse teilgenommen haben,
vorbehaltlich der von einzelnen Sektionen getroffenen Regelungen nachrücken.
2) Fahrer/innen, die berechtigt sind nachzurücken erhalten in der Regel keine Einladung
zur DM. Sie müssen ihr Interesse an der Teilnahme der DM schriftlich beim Ausrichter
anmelden.
3) Die Nachrückeranträge, die bis Nennschluss vorliegen, werden Sportkreisbezogen
abhängig von der Platzierung in der Rangliste berücksichtigt.
Nachrückeranträge, die nach Nennschluss eintreffen, werden unabhängig vom
Sportkreis in der Reihenfolge des Posteingangs berücksichtigt.
Hierbei wird mit dem Sportkreis begonnen, der aus der Quotenregelung die
wenigsten Startplätze erhalten hat.
Der Ausrichter muss eine Liste über den Posteingang bzw. den elektronischen
Eingang der Nachrückeranträge führen und auf der DM zur Einsicht bereithalten.
4) Kann ein Sportkreis seine Plätze mit eigenen Nachrückern nicht auffüllen, wird aus
den übrigen Sportkreisen jeweils ein Fahrer aus dem Nachrückerfeld eingefügt.
Hierbei wird mit dem Sportkreis begonnen, der aus der Quotenregelung die
wenigsten Startplätze erhalten hat.
Sind alle Qualifizierten berücksichtigt, kann der Ausrichter das Starterfeld auf das nächste
Vielfache von 10 oder 12, je nach Gruppenstärke, durch Nachrücker
auffüllen. Dabei wird wie vorstehend verfahren.
Für Klassen mit einer Nationalen Rangliste gilt: Die Vergabe der Nachrückerplätze nach
Sportkreise entfällt. Die Nachrückerplätze werden in der Reihenfolge des Eingangs des
Antrags auf einen Nachrückerplatz vergeben.
5) Nachrückeranträge können nicht früher als 4 Wochen vor der DM gestellt werden.
Bei Deutschen Meisterschaften, die in zwei Läufen entschieden werden, wird das Datum
des ersten Laufs als Datum zugrunde gelegt.
6) Die/die nachrückenden Fahrer/innen haben keinen Anspruch auf rechtzeitige
Veröffentlichung der Ausschreibung.
7) Besonderheit VG
Nachrücken für den DM-Endlauf in der Klasse VG8 dürfen nur Fahrer/innen, die an
mindestens 2 SK-Läufen teilgenommen haben.
Text neu (mit Markierungen)
7.2.4d Nachrücker
1) Wird die zugelassene Anzahl der Qualifizierten aus den Sportkreisen bei der DM nicht erreicht, können hierfür ausschließlich Fahrer/innen, die an einer Sportkreismeisterschaft der entsprechenden Klasse teilgenommen haben, vorbehaltlich der von einzelnen Sektionen getroffenen Regelungen nachrücken.
2) Fahrer/innen, die berechtigt sind nachzurücken erhalten in der Regel keine Einladung zur DM. Sie müssen ihr Interesse an der Teilnahme der DM schriftlich beim Ausrichter anmelden.
3) Die Nachrückeranträge, die bis Nennschluss vorliegen, werden Sportkreisbezogen abhängig von der Platzierung in der Rangliste berücksichtigt.
Nachrückeranträge, die nach Nennschluss eintreffen, werden unabhängig vom Sportkreis in der Reihenfolge des Posteingangs berücksichtigt.
Hierbei wird mit dem Sportkreis begonnen, der aus der Quotenregelung die wenigsten Startplätze erhalten hat.
Der Ausrichter muss eine Liste über den Posteingang bzw. den elektronischen Eingang der Nachrückeranträge führen und auf der DM zur Einsicht bereithalten.
4) Kann ein Sportkreis seine Plätze mit eigenen Nachrückern nicht auffüllen, wird aus den übrigen Sportkreisen jeweils ein Fahrer aus dem Nachrückerfeld eingefügt.
Hierbei wird mit dem Sportkreis begonnen, der aus der Quotenregelung die wenigsten Startplätze erhalten hat.
Sind alle Qualifizierten berücksichtigt, kann der Ausrichter das Starterfeld auf das nächste Vielfache von 10 oder 12, je nach Gruppenstärke, durch Nachrücker
auffüllen. Dabei wird wie vorstehend verfahren.
Für Klassen mit einer Nationalen Rangliste gilt: Die Vergabe der Nachrückerplätze nach Sportkreise entfällt. Die Nachrückerplätze werden in der Reihenfolge des Eingangs des Antrags auf einen Nachrückerplatz vergeben.
5) Nachrückeranträge können nicht früher als 4 Wochen vor der DM gestellt werden.
Bei Deutschen Meisterschaften, die in zwei Läufen entschieden werden, wird das Datum des ersten Laufs als Datum zugrunde gelegt.
6) Die/die nachrückenden Fahrer/innen haben keinen Anspruch auf rechtzeitige Veröffentlichung der Ausschreibung.
7) Besonderheit VG
Nachrücken für den DM-Endlauf in in der Klasse VG8 oder VG!0 dürfen nur Fahrer:innen, die an mindestens 2 SK-Läufen in der jeweiligen Klasse teilgenommen haben.
Neuer Reglementtext:
7.2.4d Nachrücker
1) Wird die zugelassene Anzahl der Qualifizierten aus den Sportkreisen bei der DM nicht erreicht, können hierfür ausschließlich Fahrer/innen, die an einer Sportkreismeisterschaft der entsprechenden Klasse teilgenommen haben, vorbehaltlich der von einzelnen Sektionen getroffenen Regelungen nachrücken.
2) Fahrer/innen, die berechtigt sind nachzurücken erhalten in der Regel keine Einladung zur DM. Sie müssen ihr Interesse an der Teilnahme der DM schriftlich beim Ausrichter anmelden.
3) Die Nachrückeranträge, die bis Nennschluss vorliegen, werden Sportkreisbezogen abhängig von der Platzierung in der Rangliste berücksichtigt.
Nachrückeranträge, die nach Nennschluss eintreffen, werden unabhängig vom Sportkreis in der Reihenfolge des Posteingangs berücksichtigt.
Hierbei wird mit dem Sportkreis begonnen, der aus der Quotenregelung die wenigsten Startplätze erhalten hat.
Der Ausrichter muss eine Liste über den Posteingang bzw. den elektronischen Eingang der Nachrückeranträge führen und auf der DM zur Einsicht bereithalten.
4) Kann ein Sportkreis seine Plätze mit eigenen Nachrückern nicht auffüllen, wird aus den übrigen Sportkreisen jeweils ein Fahrer aus dem Nachrückerfeld eingefügt.
Hierbei wird mit dem Sportkreis begonnen, der aus der Quotenregelung die wenigsten Startplätze erhalten hat.
Sind alle Qualifizierten berücksichtigt, kann der Ausrichter das Starterfeld auf das nächste Vielfache von 10 oder 12, je nach Gruppenstärke, durch Nachrücker
auffüllen. Dabei wird wie vorstehend verfahren.
Für Klassen mit einer Nationalen Rangliste gilt: Die Vergabe der Nachrückerplätze nach Sportkreise entfällt. Die Nachrückerplätze werden in der Reihenfolge des Eingangs des Antrags auf einen Nachrückerplatz vergeben.
5) Nachrückeranträge können nicht früher als 4 Wochen vor der DM gestellt werden.
Bei Deutschen Meisterschaften, die in zwei Läufen entschieden werden, wird das Datum des ersten Laufs als Datum zugrunde gelegt.
6) Die/die nachrückenden Fahrer/innen haben keinen Anspruch auf rechtzeitige Veröffentlichung der Ausschreibung.
7) Besonderheit VG
Nachrücken für den DM-Endlauf in in der Klasse VG8 oder VG!0 dürfen nur Fahrer:innen, die an mindestens 2 SK-Läufen in der jeweiligen Klasse teilgenommen haben.
Antragsentscheidung
Antragsnummer
A06
Status
in Bearbeitung
Protokollierung durch
Kohmann Thomas
Lizenznummer
1288
Datum
06.10.25
Kommentierung
Zur info an Antragsteller - Antrag als json neu erstellt - Wird so zur weiteren Bearbeitung hoi