Antrag DMC Reglement 2026

Dateiname: A-7.2.4d7)-S73-klarstellen_nachruecker_vg_10__DMC2025_V2_251007-1925.html
Antragsversion: V2Formularversion: F02.9d

Stammdaten
Teamleiter Sven-Michael Lienhop Lizenznummer 2862
Mailadressevgreferent@dmc-online.com
Sportkreis/FunktionReferent OV‑Nr.Referent
VereinDeutscher Minicar Club e.V.
Reglement TeilA Antrag zur SatzungNein
Jahrbuch2025 Seite73 Absatz7.2.4d 7)
Antrag gilt ab/seitJahrbuch 2026

Ziel des Antrages

Klarstellen Nachrücker VG 10 (Fehler im Buch beseitigen)

Begründung

Klarstellen Nachrücker VG 10 (Fehler im Buch beseitigen)

Text alt

7.2.4d Nachrücker 1) Wird die zugelassene Anzahl der Qualifizierten aus den Sportkreisen bei der DM nicht erreicht, können hierfür ausschließlich Fahrer/innen, die an einer Sportkreismeisterschaft der entsprechenden Klasse teilgenommen haben, vorbehaltlich der von einzelnen Sektionen getroffenen Regelungen nachrücken. 2) Fahrer/innen, die berechtigt sind nachzurücken erhalten in der Regel keine Einladung zur DM. Sie müssen ihr Interesse an der Teilnahme der DM schriftlich beim Ausrichter anmelden. 3) Die Nachrückeranträge, die bis Nennschluss vorliegen, werden Sportkreisbezogen abhängig von der Platzierung in der Rangliste berücksichtigt. Nachrückeranträge, die nach Nennschluss eintreffen, werden unabhängig vom Sportkreis in der Reihenfolge des Posteingangs berücksichtigt. Hierbei wird mit dem Sportkreis begonnen, der aus der Quotenregelung die wenigsten Startplätze erhalten hat. Der Ausrichter muss eine Liste über den Posteingang bzw. den elektronischen Eingang der Nachrückeranträge führen und auf der DM zur Einsicht bereithalten. 4) Kann ein Sportkreis seine Plätze mit eigenen Nachrückern nicht auffüllen, wird aus den übrigen Sportkreisen jeweils ein Fahrer aus dem Nachrückerfeld eingefügt. Hierbei wird mit dem Sportkreis begonnen, der aus der Quotenregelung die wenigsten Startplätze erhalten hat. Sind alle Qualifizierten berücksichtigt, kann der Ausrichter das Starterfeld auf das nächste Vielfache von 10 oder 12, je nach Gruppenstärke, durch Nachrücker auffüllen. Dabei wird wie vorstehend verfahren. Für Klassen mit einer Nationalen Rangliste gilt: Die Vergabe der Nachrückerplätze nach Sportkreise entfällt. Die Nachrückerplätze werden in der Reihenfolge des Eingangs des Antrags auf einen Nachrückerplatz vergeben. 5) Nachrückeranträge können nicht früher als 4 Wochen vor der DM gestellt werden. Bei Deutschen Meisterschaften, die in zwei Läufen entschieden werden, wird das Datum des ersten Laufs als Datum zugrunde gelegt. 6) Die/die nachrückenden Fahrer/innen haben keinen Anspruch auf rechtzeitige Veröffentlichung der Ausschreibung. 7) Besonderheit VG Nachrücken für den DM-Endlauf in der Klasse VG8 dürfen nur Fahrer/innen, die an mindestens 2 SK-Läufen teilgenommen haben.

Text neu (mit Markierungen)

7.2.4d Nachrücker 1) Wird die zugelassene Anzahl der Qualifizierten aus den Sportkreisen bei der DM nicht erreicht, können hierfür ausschließlich Fahrer/innen, die an einer Sportkreismeisterschaft der entsprechenden Klasse teilgenommen haben, vorbehaltlich der von einzelnen Sektionen getroffenen Regelungen nachrücken. 2) Fahrer/innen, die berechtigt sind nachzurücken erhalten in der Regel keine Einladung zur DM. Sie müssen ihr Interesse an der Teilnahme der DM schriftlich beim Ausrichter anmelden. 3) Die Nachrückeranträge, die bis Nennschluss vorliegen, werden Sportkreisbezogen abhängig von der Platzierung in der Rangliste berücksichtigt. Nachrückeranträge, die nach Nennschluss eintreffen, werden unabhängig vom Sportkreis in der Reihenfolge des Posteingangs berücksichtigt. Hierbei wird mit dem Sportkreis begonnen, der aus der Quotenregelung die wenigsten Startplätze erhalten hat. Der Ausrichter muss eine Liste über den Posteingang bzw. den elektronischen Eingang der Nachrückeranträge führen und auf der DM zur Einsicht bereithalten. 4) Kann ein Sportkreis seine Plätze mit eigenen Nachrückern nicht auffüllen, wird aus den übrigen Sportkreisen jeweils ein Fahrer aus dem Nachrückerfeld eingefügt. Hierbei wird mit dem Sportkreis begonnen, der aus der Quotenregelung die wenigsten Startplätze erhalten hat. Sind alle Qualifizierten berücksichtigt, kann der Ausrichter das Starterfeld auf das nächste Vielfache von 10 oder 12, je nach Gruppenstärke, durch Nachrücker auffüllen. Dabei wird wie vorstehend verfahren. Für Klassen mit einer Nationalen Rangliste gilt: Die Vergabe der Nachrückerplätze nach Sportkreise entfällt. Die Nachrückerplätze werden in der Reihenfolge des Eingangs des Antrags auf einen Nachrückerplatz vergeben. 5) Nachrückeranträge können nicht früher als 4 Wochen vor der DM gestellt werden. Bei Deutschen Meisterschaften, die in zwei Läufen entschieden werden, wird das Datum des ersten Laufs als Datum zugrunde gelegt. 6) Die/die nachrückenden Fahrer/innen haben keinen Anspruch auf rechtzeitige Veröffentlichung der Ausschreibung. 7) Besonderheit VG Nachrücken für den DM-Endlauf in in der Klasse VG8 oder VG!0 dürfen nur Fahrer:innen, die an mindestens 2 SK-Läufen in der jeweiligen Klasse teilgenommen haben.

Neuer Reglementtext:

7.2.4d Nachrücker 1) Wird die zugelassene Anzahl der Qualifizierten aus den Sportkreisen bei der DM nicht erreicht, können hierfür ausschließlich Fahrer/innen, die an einer Sportkreismeisterschaft der entsprechenden Klasse teilgenommen haben, vorbehaltlich der von einzelnen Sektionen getroffenen Regelungen nachrücken. 2) Fahrer/innen, die berechtigt sind nachzurücken erhalten in der Regel keine Einladung zur DM. Sie müssen ihr Interesse an der Teilnahme der DM schriftlich beim Ausrichter anmelden. 3) Die Nachrückeranträge, die bis Nennschluss vorliegen, werden Sportkreisbezogen abhängig von der Platzierung in der Rangliste berücksichtigt. Nachrückeranträge, die nach Nennschluss eintreffen, werden unabhängig vom Sportkreis in der Reihenfolge des Posteingangs berücksichtigt. Hierbei wird mit dem Sportkreis begonnen, der aus der Quotenregelung die wenigsten Startplätze erhalten hat. Der Ausrichter muss eine Liste über den Posteingang bzw. den elektronischen Eingang der Nachrückeranträge führen und auf der DM zur Einsicht bereithalten. 4) Kann ein Sportkreis seine Plätze mit eigenen Nachrückern nicht auffüllen, wird aus den übrigen Sportkreisen jeweils ein Fahrer aus dem Nachrückerfeld eingefügt. Hierbei wird mit dem Sportkreis begonnen, der aus der Quotenregelung die wenigsten Startplätze erhalten hat. Sind alle Qualifizierten berücksichtigt, kann der Ausrichter das Starterfeld auf das nächste Vielfache von 10 oder 12, je nach Gruppenstärke, durch Nachrücker auffüllen. Dabei wird wie vorstehend verfahren. Für Klassen mit einer Nationalen Rangliste gilt: Die Vergabe der Nachrückerplätze nach Sportkreise entfällt. Die Nachrückerplätze werden in der Reihenfolge des Eingangs des Antrags auf einen Nachrückerplatz vergeben. 5) Nachrückeranträge können nicht früher als 4 Wochen vor der DM gestellt werden. Bei Deutschen Meisterschaften, die in zwei Läufen entschieden werden, wird das Datum des ersten Laufs als Datum zugrunde gelegt. 6) Die/die nachrückenden Fahrer/innen haben keinen Anspruch auf rechtzeitige Veröffentlichung der Ausschreibung. 7) Besonderheit VG Nachrücken für den DM-Endlauf in in der Klasse VG8 oder VG!0 dürfen nur Fahrer:innen, die an mindestens 2 SK-Läufen in der jeweiligen Klasse teilgenommen haben.

Antragsentscheidung

AntragsnummerA06 Statusin Bearbeitung
Protokollierung durchKohmann Thomas Lizenznummer1288
Datum06.10.25 Kommentierung
Zur info an Antragsteller - Antrag als json neu erstellt - Wird so zur weiteren Bearbeitung hoi
Abstimmung Dafür: ka 0  |  Dagegen: ka 0  |  Enthaltung: